Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt
Die Vaterschaft für ein Baby kann schon vor der Geburt oder erst nach der Geburt beurkundet werden. Diese Beurkundung ist nur bei unverheirateten Paaren nötig. Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann dem Gesetz nach als Vater, es sei denn die Mutter erhebt Einspruch. Jedoch können der Vater, die Mutter oder auch später das Kind jeweils die Vaterschaft gerichtlich prüfen lassen.
Bei unverheirateten Paaren ist spätestens nach der Geburt eine offizielle Vaterschaftsanerkennung die Voraussetzung dafür, dass der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Es ist auch möglich, den Vater später nachtragen zu lassen, dabei fallen jedoch zusätzliche Bearbeitungsgebühren an.
Die Beurkundung kann kostenfrei beim Standesamt oder dem Jugendamt durchgeführt werden oder kostenpflichtig beim Notar oder dem Amtsgericht. Wenn man die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden
lassen will, kann man sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung
setzten und sich dort einen Termin geben lassen. Zu diesem müssen beide
Eltern erscheinen. Sie werden dort auch über die rechtlichen
Konsequenzen informiert. Das gemeinsame Sorgerecht kann bei diesem Termin gleich mit erklärt werden – muss aber nicht.
Eine Vaterschaft bringt weitreichende Konsequenzen mit sich. Die finanziell spürbare Folge ist, dass das Kind dann gegenüber dem Vater unterhaltsberechtigt ist. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für das Kind Unterhalt zu zahlen. Und möglicherweise auch für die Mutter einige Jahre, in denen diese sich um das Kind kümmert und keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
Der Mindestunterhalt für ein Kind orientiert sich am Existenzminimum, wird in der Regel individuell auf der Grundlage der „Düsseldorfer Tabelle“ erstellt und hängt mit den Einkommensverhältnissen des Vaters zusammen.
Bei Konflikten und Unklarheiten zum Unterhaltsrecht bieten die Jugendämter eine Beratung an, am besten informiert man sich dort direkt über die Angebote und Hilfen.
Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, dass das Jugendamt eine Beistandsschaft für das Kind übernimmt. Dadurch kann es die Aufgabe übernehmen, die Vaterschaft für das Kind festzustellen und /oder die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen.
Selbstverständlich istdie finanzielle Perspektive nur ein Aspekt, fundamental wichtig bei der Vaterschaftsanerkennung ist natürlich deren Wirkung für das Kind, welches das Recht hat, über seine Abstammung Kenntnis zu erlangen.
Durch eine gentechnische Untersuchung kann die Vaterschaft eines Kindes festgestellt werden. Für Abstammungsgutachten, auch Vaterschaftstest genannt, ist die gentechnische Untersuchung von 3 Personen notwendig: Kind, Mutter und möglichem Vater. Bei einem Vaterschaftsnachweis werden nur Proben des Kindes und des Vaters untersucht, er kann somit nur eine geringere Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft anzeigen. Und ist somit für die Eigeninformation geeignet zur Vorlage bei Behörden wird ein Vaterschaftstest benötigt. In jedem Fall sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten.