Ultraschall in der Schwangerschaft
Für Schwangere sehen die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland drei Ultraschall-Untersuchungen vor:
In der ersten Ultraschall-Untersuchung (9. bis 12. Woche) wird die Position des Embryos in der Gebärmutter festgestellt. Damit kann eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen werden. Zudem kann man bereits eine Herzaktion sehen und feststellen, ob es sich um ein oder mehrere Embryos handelt. Anhand der Größe des Embryos lässt sich das Alter der Schwangerschaft bestimmen.
Zwischen der 19. und der 22. Woche wird die zweite – und aufwendigste – Ultraschall-Untersuchung durchgeführt. Dabei werden Entwicklung und Wachstum des Fötus beurteilt. Auch die Ausbildung der Organe und körperlichen Strukturen wird betrachtet.
Es können dabei Details wie die Plazenta, Nabelschnur und das Fruchtwasser beurteilt werden. Zudem können Fehlbildungen, z.B. der Nieren, Herzfehler, Neuralrohrdefekte (offener Rücken) sowie Hinweise auf Chromosomen- Anomalien festgestellt werden.
Die dritte Untersuchung per Ultraschall findet zwischen der 29. und der 32. Woche statt. Dabei werden wieder die Entwicklung und das Wachstum des Kindes gestgestellt. Zudem wird die Kindslage, die Menge an Fruchtwasser und der Sitz der Plazenta beurteilt. Die Untersuchung dient auch dazu, bei eventuellen Besonderheiten die Geburtshilfe besser planen zu können.